Typische Anliegen

belastende Spannungen bzw. Konflikte zwischen Mitarbeitenden oder Mitarbeitenden und Führungskräften
belastende Spannungen bzw. Konlfikte innerhalb eines Teams – z.B. einer Geschäftsleitung
belastende Spannungen bzw. Konflikte zwischen verschiedenen Organisationseinheiten (Abteilungen/Teams)
belastende Spannungen bzw. Konflikte mit einer Konfliktpartei, die nicht bereit ist, den Konflikt gemeinsam anzugehen und zu bearbeiten (Einzelarnbeit)

Vorgehen Konfliktmanagement

Ein unentgeltliches Kennenlerngespräch mit dem/den Auftraggebenden ist meistens der Start der Zusammenarbeit. Hier geht es darum, dass beide Seiten anschliessend gut entscheiden können, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll, potenziell nützlich und gewollt ist.
Anschliessend führe ich meistens kurze, lösungsfokussierte Einzelgespräche mit den im Konflikt involvierten Personen. Damit erhalten die Parteien die Möglichkeit, ihre persönliche Sichtweise ungefiltert auszusprechen. Mir dienen die Gespräche insbesondere, um im Anschluss eine sinnvolle Vorgehensweise vorschlagen können.
Der konkrete Vorgehensvorschlag wird mit dem/den Auftraggebenden besprochen und vereinbart.
Danach folgt der eigentliche Klärungsprozess mit den involvierten Personen, der meistens in 2-4 Klärungseinheiten à 2-4h bearbeitet wird.
Abschluss bildet häufig ein sogenannter “Ankertermin” – ca. 3-6 Monate nach der letzten Klärungseinheit: Hier wird geprüft, ob die Lösungen “stabil” genus sind und es werden allfällige “Resten” beareitet.

Was Sie sich vielleicht fragen:

Wann macht eine externe Konfliktbearbeitung Sinn?

Sobald Parteien eine belastende Spannung oder einen Konflikt nicht mehr selber klären bwz. lösen können und sich niemand sonst in der Organisation dafür eignet, den Konflikt mit den Parteien allparteilich anzugehen.

Wie lange dauert eine Konfliktbearbeitung?

Natürlich kommt es auch hier auf die spezifischen Umstände an. Normalerweise führe ich kurze, lösungsfokussierte Einzelgespräche mit den involvierten Personen. Im Anschluss braucht es häufig 2-4 Klärungseinheiten (à ca. 2-4h). Meistens vereinbare ich danach einen “Ankertermin” (ca. 2-3 Monate nach der letzten Klärungseinheit) um allfällige “Resten” zu klären.

Was tun, wenn nicht alle Parteien in eine Bearbeitung einwilligen?

Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass Konflikte angegangen werden. Darum kann eine Organsiation eine Konfliktklärung auch “verordnen”. Wenn dies geschieht, empfehle ich, dass die Parteien bei der Auswahl der externe Begeleitperson mitbestimmen können.

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